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   BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69   

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https://dejure.org/1973,940
BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69 (https://dejure.org/1973,940)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1973 - VI R 201/69 (https://dejure.org/1973,940)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - VI R 201/69 (https://dejure.org/1973,940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 343
  • DB 1973, 903
  • BStBl II 1973, 343
  • BStBl II 1973, 903
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der

    Auszug aus BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Durch das Urteil vom 26. Januar 1973 VI R 136/69 (BFHE 108, 338 ) hat der Senat indes entschieden, daß das FA im Nachforderungsverfahren steuerermäßigende Besteuerungsgrundlagen auch noch nach Ablauf der Frist für den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich insoweit berücksichtigen muß, als der Arbeitnehmer die Ermäßigungsgründe im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren hätte vorbringen können.

    Der Grundsatz, daß im Nachforderungsverfahren von der materiell richtigen Steuerschuld auszugehen ist, wird - wie der Senat in der Entscheidung VI R 136/69 dargelegt hat - von der Fristversäumnis nur in dem Sinne berührt, als das Nachforderungsverfahren nicht zu einer - dem Lohnsteuer Jahresausgleichsverfahren vorbehaltenen - Erstattung einbehaltener Lohnsteuern führen kann.

  • BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69

    Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

    Auszug aus BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Kann die Steuerbehörde einen Steueranspruch nur noch darauf stützen, daß es sich um hinterzogene Beträge im Sinne des § 144 AO handelt, so gilt für die Vorfrage des Vorliegens einer Steuerhinterziehung auch im Besteuerungsverfahren vor der Finanzbehörde und im Steuerprozeß der strafverfahrensrechtliche Grundsatz des in dubio pro reo (Urteil des BFH vom 10. Oktober 1972 VII R 117/69 , BFHE 107, 168 , BStBl II 1973, 68 ).
  • BFH, 06.04.1962 - III 339/59
    Auszug aus BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Die Frage, ob - als Voraussetzung der zehnjährigen Verjährungsfrist - eine Steuerhinterziehung vorliegt, kann im Besteuerungsverfahren geprüft werden, auch wenn ein Strafverfahren nicht oder noch nicht durchgeführt ist (BFH-Urteile vom 9. April 1964 II 7/61 S, BFHE 79, 241, BStBl III 1964, 318; vom 6. April 1962 III 339/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - Reichsabgabenordnung, § 396, Rechtsspruch 37).
  • BFH, 09.04.1964 - II 7/61 S

    Anforderungen an Prüfung der Frage des Vorliegens einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Die Frage, ob - als Voraussetzung der zehnjährigen Verjährungsfrist - eine Steuerhinterziehung vorliegt, kann im Besteuerungsverfahren geprüft werden, auch wenn ein Strafverfahren nicht oder noch nicht durchgeführt ist (BFH-Urteile vom 9. April 1964 II 7/61 S, BFHE 79, 241, BStBl III 1964, 318; vom 6. April 1962 III 339/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - Reichsabgabenordnung, § 396, Rechtsspruch 37).
  • BFH, 26.10.1962 - II 42/59 U

    Gewährung von Darlehen an eine inländische Kapitalgesellschaft durch einen

    Auszug aus BFH, 26.01.1973 - VI R 201/69
    Das es dazu kommen mußte, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1962 II 42/59 U, BFHE 76, 56, BStBl III 1963, 21).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 87/89

    1. Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Änderung eines Bescheides über

    Er kann dazu alle bisher nicht berücksichtigten Ermäßigungsgründe geltend machen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1973 VI R 136/69, BFHE 108, 338, BStBl II 1973, 423, und VI R 201/69, BFHE 108, 343).
  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Es genügt, daß die Vorinstanz zu ihren Feststellungen kommen konnte; es ist nicht erforderlich, daß sie hierzu kommen mußte (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1973 VI R 201/69, BFHE 108, 343).
  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

    Unterschiede zwischen der Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers und dem Umfang der Haftung des Arbeitgebers können sich schließlich auch daraus ergeben, daß der Arbeitnehmer im Nachforderungsverfahren grundsätzlich auch noch nachträglich Ermäßigungsgründe geltend machen kann (BFH-Urteile vom 26. Januar 1973 VI R 136/69, BFHE 108, 338, BStBl II 1973, 423, und vom 26. Januar 1973 VI R 201/69, BFHE 108, 343).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73

    Arbeitnehmereigenschaft - nebenberufliche Schwarzarbeit

    Es ist nicht erforderlich, daß das FG zu einem bestimmten Ergebnis kommen mußte; es genügt, wenn es hierzu kommen konnte (vgl. Urteil des Senats vom 26. Januar 1973 VI R 201/69, BFHE 108, 343).
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